Schul-/Hausordnung

Die Schul- und Hausordnung Otto-Hahn-Gymnasiums mit Realschule Furtwangen

Als Schulgelände im Sinne dieser Schul- und Hausordnung gelten die im Lageplan grau bzw. rot schattierten Flächen und die daran angrenzenden Gebäude.

1. Allgemeines

Jeder muss sich so verhalten, dass niemand zu Schaden kommt und dass Verletzungen von Personen sowie Sachschäden vermieden werden.

  • Im Schulgebäude ist das Rennen zu vermeiden und auf dem gesamten Schulgelände sind das Schneeballwerfen und das Einseifen verboten.
  • Beschädigungen oder Mängel sind sofort der Schulleitung bzw. den Hausmeistern zu melden. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen haftet der Verursacher bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
  • Die Anweisungen der Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterin, Schulsekretärinnen, Hausmeister und Angestellten der Mensa sind zu befolgen. 
  • Es ist nicht gestattet, Aufbauten (Brüstungen, Geländer, Pfosten, Fluchtbalkone und Ähnliches) zu besteigen oder darauf zu sitzen.
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 während der Unterrichtszeiten nicht gestattet, ausgenommen ist die Mittagspause für die Klassen 7-10: Dies ist die unterrichtsfreie Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht. Die Klassen 5 und 6 verbringen ihre Mittagspause auf dem Schulgelände. Zwischenstunden gelten als Unterrichtszeit. Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen in den Freistunden das Schulgelände auch während der Unterrichtszeit verlassen.
  • Auf dem gesamten Schulgelände sowie in der unmittelbar einsehbaren Umgebung ist  das Rauchen in jeglicher Form verboten.

2. Aufenthalt im Schulgebäude

A. Realschule (Colnestraße)

  • Alle Schülerinnen und Schüler halten sich vor der 1. Stunde bis 7.45 Uhr im Pausenhofbereich, im Foyer und in der Mensa auf.
  • Die Klassenzimmer, Fachräume und Flure sind in den großen Pausen und in der Mittagspause von den Schülern der Klassen 5-10 zu verlassen. Treppen sind frei zu halten. Der Zugang zu diesen Bereichen ist erst wieder nach der jeweiligen Pause gestattet. Bei schlechtem Wetter sind die Aufenthaltsbereiche: das Foyer, die Mensa, die Flure und die Klassenzimmer.
  • In der Mittagspause sind die Aufenthaltsbereiche: die Mensa, das Foyer und die Pausenhofbereiche
  • Die Lehrkraft, die vor der jeweiligen großen Pause bzw. der Mittagspause Unterricht hat, sorgt dafür, dass alle Schüler hinausgehen, und verlässt den Raum zuletzt.
  • Hinweis für den Zeitraum der Sanierung: Das Betreten des als Baustelle markierten Bereiches ist strengstens verboten!
Aufenthalt im Schulgebäude – Realschule (Colnestraße)

B. Gymnasium (Ilbenstraße)

  • Alle Schülerinnen und Schüler halten sich vor der 1. Stunde bis 7.45 Uhr im Pausenbereich und den Fluren der Pavillons 1-3 auf. Aus Brandschutzgründen gilt dies auch für die Schülerinnen und Schüler der Kursstufe.
  • Die Klassenzimmer, Fachräume und Flure sind in den großen Pausen von den Schülern der Klassen 5-10 zu verlassen. Treppen sind frei zu halten. Der Zugang zu diesen Bereichen ist erst wieder nach der jeweiligen Pause gestattet. Bei schlechtem Wetter sind die Aufenthaltsbereiche die Flure der Pavillons. 
  • Aufenthaltsbereiche in der Mittagspause sind für die Klassen 5-10 die Mensa, die Pausenhofbereiche und die Flure der Pavillons. Bei schlechtem Wetter sind auch die Klassenzimmer geöffnet. 
  • Schülerinnen und Schüler der Kursstufe können sich während der Pausen und Zwischenstunden zusätzlich im Oberstufenaufenthaltsraum (OA), aufhalten.
  • Die Lehrkraft, die vor der jeweiligen großen Pause bzw. der Mittagspause Unterricht hat, sorgt dafür, dass alle Schüler hinausgehen, und verlässt den Raum zuletzt.
Aufenthalt im Schulgebäude - Gymnasium (Ilbenstraße)

3. Klassenzimmer und Fachräume

  • Zum Unterrichtsbeginn haben sich die Schülerinnen und Schüler vor den Fach- bzw. Unterrichtsräumen aufzuhalten.
  • Alle sind für die Ordnung und Sauberkeit verantwortlich. Schüler und Lehrer verlassen den Raum erst, wenn dieser auf Sauberkeit überprüft wurde. Nach dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht werden die Fenster geschlossen, die Stühle hochgestellt, die Lichter abgeschaltet und die Jalousien hochgefahren oder die Vorhänge aufgemacht. 
  • Die Abfälle werden in den vorgesehenen Behältern entsorgt.
  • Essen und Kaugummikauen sind im Unterricht verboten. Getränke können mit Zustimmung des Fachlehrers getrunken werden.
  • In Unterrichtsräumen, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird, darf nicht gegessen, getrunken und geschminkt werden (gemäß der GUV-SI 8070 unter I-3.6.1).
  • Die Fachräume dürfen nur in Begleitung des Fachlehrers betreten werden.
  • Für die Benutzung der Computerräume und des Internetcafés gibt es gesonderte Regelungen, die Teil dieser Hausordnung sind.

4. Nutzung von Mobiltelefonen und anderen elektronischen Geräten

  • Alle elektronischen Geräte (Smartphones, Musikabspielgeräte, tragbare Computer usw.) der Schülerinnen und Schüler müssen auf dem gesamten Schulgelände ausgeschaltet bleiben und verstaut werden. Ausnahmen können nur von einer Lehrkraft und im Einzelfall genehmigt werden.
  • Diese Regelung gilt nicht für Schülerinnen und Schüler der Kursstufe innerhalb des  Oberstufenaufenthaltsraums (OA).
  • Bei Missachtung wird das Gerät zur Aufrechterhaltung des geregelten Schulbetriebs einbehalten.

5. Regelungen an der Bushaltestelle

  • Die Schülerinnen und Schüler haben sich an den gekennzeichneten Haltepunkten geordnet hintereinander und, wenn vorhanden, hinter den Markierungslinien (Sicherheitsabstand) ihrer Busse aufzustellen und nicht zu drängeln.


Bei Verstößen gegen die Schul- und Hausordnung können Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen verhängt werden.