Jeder muss sich so verhalten, dass niemand zu Schaden kommt und dass Verletzungen von Personen sowie Sachschäden vermieden werden.
- Im Schulgebäude ist das Rennen zu vermeiden und auf dem gesamten Schulgelände sind das Schneeballwerfen und das Einseifen verboten.
- Beschädigungen oder Mängel sind sofort der Schulleitung bzw. den Hausmeistern zu melden. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen haftet der Verursacher bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
- Die Anweisungen der Lehrkräfte, Schulsozialarbeiterin, Schulsekretärinnen, Hausmeister und Angestellten der Mensa sind zu befolgen.
- Es ist nicht gestattet, Aufbauten (Brüstungen, Geländer, Pfosten, Fluchtbalkone und Ähnliches) zu besteigen oder darauf zu sitzen.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 während der Unterrichtszeiten nicht gestattet, ausgenommen ist die Mittagspause für die Klassen 7-10: Dies ist die unterrichtsfreie Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht. Die Klassen 5 und 6 verbringen ihre Mittagspause auf dem Schulgelände. Zwischenstunden gelten als Unterrichtszeit. Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen in den Freistunden das Schulgelände auch während der Unterrichtszeit verlassen.
- Auf dem gesamten Schulgelände sowie in der unmittelbar einsehbaren Umgebung ist
das Rauchen in jeglicher Form verboten.