Als Schulgelände im Sinne dieser Schul‐ und Hausordnung gelten die im Lageplan grau schattierten Flächen und die sich darauf befindlichen Gebäude.
Allgemeines
- Jeder muss sich so verhalten, dass niemand zu Schaden kommt und dass Verletzungen von Personen sowie Sachschäden vermieden werden.
- Im Schulgebäude ist das Rennen und auf dem gesamten Schulgelände sind das Schneeballwerfen und das Einseifen verboten.
- Beschädigungen oder Mängel sind sofort der Schulleitung bzw. den Hausmeistern zu melden. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigungen haftet der Verursacher bzw. sein gesetzlicher Vertreter.
- Die Anweisungen der Lehrkräfte, der Schulsekretärinnen und Hausmeister sind zu befolgen.
- Es ist nicht gestattet, Aufbauten (Brüstungen, Geländer, Pfosten, Fluchtbalkone und Ähnliches) zu besteigen oder darauf zu sitzen.
- Das Verlassen des Schulgeländes ist für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5‐10 während der Unterrichtszeiten nicht gestattet, ausgenommen ist die Mittagspause: Dies ist die unterrichtsfreie Zeit zwischen Vormittags‐ und Nachmittagsunterricht. Zwischenstunden gelten als Unterrichtszeit. Schülerinnen und Schüler der Kursstufe dürfen das Schulgelände auch während der Unterrichtszeit verlassen.
- Auf dem gesamten Schulgelände sowie in der unmittelbar einsehbaren Umgebung ist das Rauchen in jeglicher Form verboten.